Dynamik statt Statik

Bequem sitzen oder entspannt stehen. Ergonomische Arbeitstische bringen Bewegung ins Büro.

Elektromotorische Höhenverstellung mit Memory-Funktion: effizient und flexibel arbeiten im Stehen oder im Sitzen.

Gemeinsam finden wir für Sie die richtige Arbeitsposition!
Gerne beraten wir Sie.

Entlastung durch ergonomische Steh-Sitz-Arbeitsplätze

Ischiasbeschwerden, Bandscheibenvorfälle sowie allgemeine Wirbelsäulenschmerzen und Muskulaturprobleme bis hinein in den Nackenbereich sind heute der häufigste Grund für Krankmeldungen und verursachen Kosten von circa 40 Milliarden Euro im Jahr.
Hilfe für die Betroffenen bringen ergonomische Steh-Sitz-Arbeitsplätze mit höhenverstellbaren Schreibtischen, die über den regelmäßigen Wechsel zwischen Sitzen und Stehen die natürlichen Bewegungsabläufe fördern und Wirbelsäule und Bandscheiben entlasten.

Bewegen Sie sich! Höhenverstellbare Arbeitsplatzlösungen fördern die natürlichen Bewegungsabläufe für eine gute, gesunde Arbeitshaltung im Büro.
Häufige Haltungswechsel während der Arbeit sind die Voraussetzung für eine gute Nährstoffversorgung der Bandscheiben, eine gute Durchblutung der Muskulatur und damit auch für eine ausreichende Sauerstoffversorgung des Gehirns. Bewegung in den Arbeitsalltag bringen Bürostühle, die dynamisches Sitzen unterstützen und Arbeitsplätze an denen im Sitzen und im Stehen gearbeitet werden kann.
Sitz-Steh-Schreibtische lassen eine besonders flexible Arbeitsorganisation zu. Durch die Möglichkeit, die gesamte Arbeitsfläche mit dem Bildschirm und den Eingabegeräten in der Höhe zu verstellen, kann praktisch jede Tätigkeit im Stehen ausgeübt werden.

Aufgrund der einfacheren Bedienung ist die elektromotorische Verstellung für häufigen Haltungswechsel im Regelfall geeigneter. Vorteilhaft sind elektromotorische Verstellungen mit „Memory-Funktion“ für die optimale Arbeitshöhe im Sitzen und im Stehen.

Förderung von Steh-Sitz-Arbeitsplätzen durch die Rentenkassen
Gemäß §16 Sozialgesetzbuch (SGB) VI in Verbindung mit § 33 Abs. 3 Nr.1 (Leistungen zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes) und Abs. 8 Nr. 4 SGB IX werden die Kosten für die Einrichtung eines ergonomischen Steh-Sitz-Arbeitsplatzes aus Mitteln der Rentenversicherung bis zu einer bestimmten Höhe übernommen.
Jeder betroffene Mitarbeiter kann sich zur Einrichtung eines ergonomischen Arbeitsplatzes an seine Rentenkasse wenden und einen Antrag für einen geförderten Steh-Sitz-Arbeitsplatz stellen (G100 und G130).
Eine Anleitung hierfür finden Sie zum Download unter „Dienstleistungen“